Aus unserer Nachrichten-Redaktion für Autofahrer

Regeln zur Dienstwagennutzung

Bei einem Unfall mit einem Dienstwagen stellt sich schnell die Frage, wer für den Schaden aufkommt.
Wenn du der Unfallverursacher warst, kommt es darauf an, wie hoch der Grad der Fahrlässigkeit war. Bei Glätte als Ursache zahlt beispielsweise der Arbeitgeber oder seine Versicherung, bei Alkohol am Steuer trägt häufig der Arbeitnehmer die gesamten Kosten.
Bei einer vereinbarten privaten Nutzung gilt dieselbe Regelung. Wird der Dienstwagen allerdings unerlaubt privat genutzt und du gerätst in einen Unfall, musst du die vollen Kosten tragen.
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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- und Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH , Helmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist.

 

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